Hinweise des bay. Kultusministeriums
Bay. Staatsministerium für Unterricht u. Kultus oder www.meinbildungsweg.de
Alle Angeben ohne Gewähr, da sich die Bedingungen ändern können!
Übertrittszeugnis
Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses enthält:
1. die Jahresfortgangsnoten in Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU)
2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU)
3. den Hinweis, für welche Schulart die Schüler*innen geeignet sind
Mittelschule |
Realschule |
Gymnasium |
Wirtschaftsschule |
Mittelschule
in die 7M
aus 6. Klasse Mittelschule in die M7
Zwischenzeugnis:
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch
- bis 2,66: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
- 3,00 und schlechter:
a) Antrag der Erziehungsberechtigten und
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule - d.h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,66 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde.
Jahreszeugnis:
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch
- bis 2,66: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
in die 8M
aus 7. Klasse Mittelschule in die M8
Zwischenzeugnis:
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch
- bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
- 2,66 und schlechter:
a) Antrag der Erziehungsberechtigten und
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule - d.h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,33 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde.
Jahreszeugnis:
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch
- bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
in die 9M
aus 8. Klasse Mittelschule in die M9
Zwischenzeugnis:
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch
- bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
- 2,66 und schlechter:
a) Antrag der Erziehungsberechtigten und
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule - d.h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,33 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis erzielt wurde.
Jahreszeugnis:
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch
- bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
in die 10M
aus 9. Klasse Mittelschule in die M10
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch (Quali-Zeugnis)
- bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten
- 2,66 und schlechter:
a) Antrag der Erziehungsberechtigten und
b) Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule - d.h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,33 erfüllt ist.
Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erzielt wurde.
Realschule
in die 5. Klasse der Realsschule
aus 4. Klasse Grundschule
- Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis)
- bis 2,66: Übertritt
- bei 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
Probeunterricht:
- bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch / Mathematik
- Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich
aus 5. Klasse Mittelschule
- Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik (Halbjahreszeugnis)
- bis 2,50: * Übertritt
Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notenschnitt in den Fächern Deutsch u. Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden.
* Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter www.km.bayern.de/zu-uebertritt
Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen der Realschule
aus der Mittelschule
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch (Jahreszeugnis)
- bis 2,00: Übertritt
- Bei schlechteren Durchschnitten in der Mittelschule ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung an der Realschule möglich
aus der Mittelschule (M-Zug), Gymnasium, Wirtschaftsschule
Mit Vorrückungserlaubnis oder Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule Übertritt in Jgst. 6 bis 10 bzw. Jgst. 8 bis 10 bei Übertritt aus M-Zug der Mittelschule oder Wirtschaftsschule
* Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter www.km.bayern.de/zu-uebertritt
Gymnasium
in die 5. Klasse Gymnasium
aus 4. Klasse Grundschule
-Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis) in der 4. Jahrgangsstufe
- bis 2,33: Übertritt
- 2,66 oder schlechter: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
Probeunterricht:
- bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch / Mathematik
- Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich
aus 5. Klasse Mittelschule
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik (Halbjahreszeugnis)
- bis 2,00: * Übertritt
Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notenschnitt in den Fächern Deutsch u. Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden.
* Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter www.km.bayern.de/zu-uebertritt
aus 5. Klasse Realschule
- Durchschnitt aus Deutsch / Mathematik (Jahreszeugnis)
- Vorrückungserlaubnis und 2,5 oder besser: * Übertritt
* Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter www.km.bayern.de/zu-uebertritt
in die 6. Klasse Gymnasium
aus 5. Klasse Mittelschule
- Vorrückungserlaubnis für Jahrgangsstufe 6 im Jahreszeugnis der Mittelschule und Aufnahmeprüfung und Probezeit
aus 5. oder 6. Klasse Realschule
- Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch (Jahreszeugnis)
- Vorrückungserlaubnis aus Jahrgangsstufe 5 oder 6 bis 2,00 oder besser : Übertritt
- Vorrückungserlaubnis aus Jahrgangsstufe 5 oder 6 ab 2,33 oder schlechter: Aufnahmeprüfung und Probezeit
* Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter www.km.bayern.de/zu-uebertritt
Wirtschaftsschule
in die Wirtschaftsschule (3-/4-stufig)
aus 6./7. Klasse Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch / Mathematik / Englisch (Zwischenzeugnis)
- bis 2,66: Übertritt
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
Probeunterricht an der 3-/4-stufigen Wirtschaftsschule:
- bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch / Mathematik
- Übertritt bei 4/4 in Deutsch / Mathematik bei Elternwillen möglich
in Wirschaftsschule (2-stufig)
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule und mindestens Note 3 in Englisch (Mittelschule Jgst. 9)
in Wirtschaftsschule (3-/4-stufig)
aus Mittelschule (M-Zug), Realschule oder Gymnasium
- Vorrückungserlaubnis für die der Eingangsstufe entsprechenden Jahrgangsstufe
- Keine Vorrückungserlaubnis, aber höchstens 1 x Note 5 in Vorrückungsfächern oder mindestens Note 4 in Deutsch / Mathematik / Englisch
- oder Probeunterricht.
in Wirtschaftsschule (2-stufig)
aus Mittelschule (M-Zug), Realschule oder Gymnasium
- Vorrückungserlaubnis für Jahrgangsstufe 10
- Keine Vorrückungserlaubnis für Jahrgangsstufe 10, aber mindestens Note 4 im Jahreszeugnis in Deutsch / Englisch
- oder Probeunterricht.
* Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter www.km.bayern.de/zu-uebertritt
© StMUK Ref. V/2
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