Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/2025

Quelle

Grundsätzlich schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden (Art. 37 Bay. EUG).

Bei sog. "Korridorkindern", also allen, die zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.09.2018 geboren wurden, können die Eltern nach entsprechender Beratung durch die Schule entscheiden, ob ihr Kind die Schule besuchen soll oder ob sie die Einschulung um ein Jahr verschieben. Diese Kinder müssen allerdings die Einschulungsuntersuchung sowie das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen!

Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, bestehen weiterhin.

 

Weitere Hinweise finden Sie unter www.km.bayern.de/schueler/schularten/grundschule.html

 

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