Hinweise zum Quabi

Der qualifizierende berufliche Bildungsabschluss (Quabi)

Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/mittlerer-schulabschluss/mittelschule.html

Zuerkennung des Quabi

Das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an welcher der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erworben wurde.

Voraussetzungen:

a) der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali);
b) Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis
c) über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.

Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2012 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.

Dieser Nachweis der Englischnote kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.

 

Der mittlere Schulabschluss der Berufsschule

Der mittlere Schulabschluss der Berufsschule ist kein von der Mittelschule vergebener Abschluss. Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule

Mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss kann der mittlere Schulabschluss verliehen werden.

Voraussetzungen:

a) Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011);
Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 verliehen werden.) und
b) abgeschlossene Berufsausbildung und
c) Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden (gilt seit dem Schuljahr 2010/2011);
Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).
 
Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsschule.
 
Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote
a) im Abschlusszeugnis einer Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Abschluss der Mittelschule) oder
b) im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder
c) im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
d) im Abschlusszeugnis der Berufsschule.
e) Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat.

 

Der mittlere Schulabschluss über die Berufsfachschule

Voraussetzungen:

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsfachschule (mindestens zweijährig) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:
a) Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012);
Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule von 2,50 verliehen werden.) und
b) abgeschlossene Berufsausbildung und
c) Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts (gilt seit dem Schuljahr 2011/2012);
Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (= Note 3) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).
 
Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsfachschule.
Zum Nachweis der Englischkenntnisse siehe mittlerer Schulabschluss/Berufsschule.

aus: http://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/mittlerer-schulabschluss.html

 

Hinweise des bay. Kultusministeriums

 

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

 

drucken nach oben